Trotz Bewilligungsentzug behandelte der Aargauer Zahnarzt H. H. monatelang weiter – illegal. Das Aargauer Gesundheitsdepartement hat inzwischen Strafanzeige eingereicht. Dies berichtet der Beobachter.
Der Zahnarzt mit rumänischem Diplom führte in Aarau die Praxis Zahnbox 50 GmbH, fiel immer wieder negativ auf und verlor mehrere Prozesse. Schon 2025 hatte ihn das Obergericht Aargau wegen Urkundenfälschung verurteilt: H. hatte Patientenakten gefälscht, um sich Vorteile bei möglichen Schadenersatzklagen zu verschaffen. Strafe: eine bedingte Geldstrafe von 13’000 Franken, eine Busse von 2’600 Franken und zusätzliche Gerichtskosten.

Nachdem ihm im April 2025 die Berufsausübungsbewilligung entzogen wurde, behandelte H. trotzdem weiter – bis ins Jahresende hinein. Das Departement Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau hat daraufhin ein Behandlungsverbot ausgesprochen und Anzeige erstattet. Das Verfahren läuft. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Brisant: Eine Patientin bezahlte im November 2025 über 8’000 Franken für eine mangelhafte Zahnbrücke, ohne zu wissen, dass ihrem Zahnarzt die Bewilligung längst entzogen war.
Inzwischen war er auch kurzzeitig in einer deutschen Praxiskette nahe der Grenze (Hohentengen) tätig – bis ihn das Unternehmen nach der Medienanfrage entliess.
🦷 Tipp: Vor einem Besuch bei einem neuen Zahnarzt lohnt ein Blick ins Medizinalberuferegister. So lässt sich prüfen, ob jemand über eine gültige Berufsausübungsbewilligung verfügt.
