Zahnärztinnen und Zahnärzte erweitern ihr Angebot zunehmend um ästhetische Leistungen wie Lippenfiller oder Botox. In Grossbritannien verzeichnet die Branche laut aktuellen Analysen einen markanten Zuwachs: Rund 20 Prozent aller registrierten Zahnärztinnen und Zahnärzte führen dort mittlerweile auch kosmetische Behandlungen durch. Die Nachfrage steigt, weil viele Patientinnen und Patienten medizinische Fachkompetenz und ästhetische Resultate aus einer Hand wünschen.
Die Entscheidung vieler Praxen hat nachvollziehbare Gründe. Das Fachpersonal verfügt über präzise Kenntnisse zu Gesichtsanatomie, Nervenverläufen und sterilisierten Arbeitsbedingungen – Voraussetzungen, die für Injektionen mit Hyaluronsäure oder Botulinumtoxin entscheidend sind. Dieses Wissen minimiert Risiken und sorgt für kontrollierte Resultate, insbesondere bei feinen Korrekturen im Lippen- oder Gesichtsbereich.
Richtlinien Swissmedic
Hierzulande prüfen die Behörden den Markt besonders genau. Swissmedic hat bei jüngsten Kontrollen festgestellt, dass viele Betriebe, die Filler anbieten, nicht über ausreichende Qualifikationen verfügen. In etwa der Hälfte der überprüften Einrichtungen fehlten die nötigen Fachnachweise. Das Institut warnt vor gesundheitlichen Folgen, etwa Nervenirritationen oder unerwünschten Ergebnissen bei unsachgemässer Anwendung.
Wer als Zahnarztpraxis kosmetische Injektionen anbieten möchte, braucht klare Richtlinien und dokumentierte Abläufe. Wichtig sind:
- vertiefte medizinische Ausbildung zur Gesichtsanatomie,
- umfassende Aufklärung über Wirkung, Nebenwirkungen und Alternativen,
- schriftliche Einwilligung der Patientinnen und Patienten,
- regelmässige Fortbildung und sorgfältige Dokumentation.
Was Swiss Dental Hygiensist dazu sagt
Eine klare Grenze zieht Antonella Tepedino, Präsidentin der Swiss Dental Hygienists:
«Dentalhygienikerinnen sollen keine Kosmetikbehandlungen oder Filler anbieten.»
Für sie bleibt der Auftrag eindeutig: Der Schwerpunkt liegt in Prävention, Parodontaltherapie und wissenschaftlich belegten Behandlungen. Diese Abgrenzung schützt nicht nur die Patientinnen und Patienten, sondern auch die Glaubwürdigkeit des Berufs.

